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DATEV-Export/-Übertragung

Kurzfassung: Freigegebene Rechnungen lassen sich mit einem Klick an DATEV übergeben, sofern eine DATEV-Verbindung eingerichtet ist. Den vollständigen Ablauf beschreibt Wie funktioniert der Export?.

Was brauche ich, um exportieren zu können? Eine eingerichtete DATEV-Verbindung. Ein Administrator legt sie unter Einstellungen → Integrationen an und meldet sich dabei mit einem berechtigten DATEV-Konto an. Details: Tutorial: Einstellungen einrichten.

Welche Belege werden exportiert? Nur freigegebene Rechnungen. Ist ein Beleg bereits zur Übertragung unterwegs, lässt sich kein zweiter Export gleichzeitig anstoßen.

Kann ich einen exportierten Beleg noch korrigieren? Nein. Nach der Übermittlung an DATEV kann die Freigabe in LirAI Next nicht mehr zurückgenommen werden. Für eine erforderliche Korrektur nutzen Sie den vorgesehenen Korrekturprozess.

Wo sehe ich, ob ein Export erfolgreich war? Jeder Export wird protokolliert und die Übertragung automatisch nachverfolgt. Den Stand sehen Sie am Beleg selbst; ausführlich beschrieben in Wie funktioniert der Export?.

Muss ich jeden Export einzeln manuell anstoßen? Meist nicht: Der Export läuft in der Praxis direkt im Zuge der Freigabe. Beim Bestätigen der Freigabe schlägt LirAI Next automatisch den passenden DATEV-Mandanten anhand des Rechnungsempfängers vor und merkt sich Ihre Wahl für künftige Belege desselben Empfängers — das gilt auch bei der Sammelfreigabe mehrerer Belege auf einmal. Zeigt der Empfänger eines Belegs auf einen anderen Mandanten als den gewählten, weist LirAI Next vor der Übertragung ausdrücklich darauf hin; ist der Empfänger nicht eindeutig zuordenbar, macht LirAI Next keinen Vorschlag, statt zu raten — dann wählen Sie das Ziel selbst.

Was zeigt mir LirAI Next an, wenn DATEV eine Übertragung ablehnt? Die Fehlermeldung enthält den tatsächlichen Ablehnungsgrund von DATEV (auf 1000 Zeichen gekürzt, falls länger) statt nur eines allgemeinen Hinweises. Nur wenn DATEV keinen Text zurückgibt, zeigt LirAI Next ersatzweise eine generische Meldung. Damit sehen Sie in aller Regel direkt, was am Beleg zu korrigieren ist, bevor Sie die Übertragung erneut anstoßen.