EU AI Act für Anwenderunternehmen — was ab 2. August 2026 gilt
LirAI Redaktion
Einleitung
Am 2. August 2026 wird ein weiterer großer Teil der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689, kurz „AI Act“) anwendbar. Anders als oft angenommen, betrifft das nicht nur Hersteller von KI-Systemen — auch Unternehmen, die KI-gestützte Software wie Rechnungs- und Belegmanagement einsetzen, haben eigene Pflichten. Die Verordnung nennt diese Rolle „Betreiber“ (englisch: deployer).
Dieser Artikel ordnet ein, was ab August 2026 konkret gilt, welche Pflichten Ihr Unternehmen als Anwender einer KI-gestützten Lösung wie LirAI treffen — und was nicht.
Was am 2. August 2026 passiert
Der AI Act tritt nicht an einem einzigen Stichtag vollständig in Kraft, sondern stufenweise (Art. 113):
- Seit 2. Februar 2025 gelten die allgemeinen Bestimmungen und Verbote unzulässiger KI-Praktiken (Kapitel I und II) — dazu zählt auch Art. 4 (KI-Kompetenz/„AI Literacy“): Anbieter und Betreiber müssen bereits jetzt sicherstellen, dass Personal, das mit KI-Systemen arbeitet, ausreichende KI-Kompetenz besitzt.
- Seit 2. August 2025 gelten unter anderem die Governance-Vorschriften und die Regeln zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI).
- Ab 2. August 2026 werden die zentralen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme (Kapitel III) sowie die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme (Art. 50) anwendbar.
- Für bestimmte produktintegrierte Hochrisiko-Systeme gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 2. August 2027 (Art. 6 Abs. 1).
Bin ich „Betreiber“ im Sinne des AI Act?
Wer ein KI-System „in eigener Verantwortung“ beruflich einsetzt, ist laut AI Act Betreiber (Art. 3 Nr. 4) — im Unterschied zum Anbieter (dem Unternehmen, das das KI-System entwickelt und in Verkehr bringt). Nutzt Ihr Unternehmen eine KI-gestützte Software wie LirAI zur Rechnungsverarbeitung, sind Sie in dieser Rolle grundsätzlich Betreiber — LirAI ist Anbieter des zugrunde liegenden KI-Systems.
Wichtig: Die konkreten Pflichten hängen stark von der Risikoklasse des eingesetzten KI-Systems ab. Der AI Act unterscheidet vier Stufen: unzulässiges Risiko (verboten), hohes Risiko, begrenztes Risiko (Transparenzpflichten) und minimales Risiko (keine verpflichtenden Auflagen).
Wo steht Belegerkennung typischerweise?
Automatisierte Extraktion von Rechnungsdaten (Beträge, Steuersätze, Lieferantendaten) aus Belegen fällt nach gängiger Einordnung regelmäßig nicht unter die in Anhang III des AI Act gelisteten Hochrisiko-Anwendungsfälle (u. a. Bereiche wie Beschäftigung, Bonitätsprüfung, Strafverfolgung, kritische Infrastruktur, biometrische Identifizierung). Reine Datenextraktion ohne automatisierte Entscheidung über Personen bewegt sich in der Regel im Bereich minimales bis begrenztes Risiko.
Das ist keine Rechtsberatung und keine pauschale Aussage für jeden Anwendungsfall: Wird eine KI-gestützte Auswertung z. B. mit automatisierten Bonitäts- oder Kreditentscheidungen verknüpft, kann die Einordnung anders ausfallen. Prüfen Sie die Einstufung für Ihren konkreten Einsatzfall im Zweifel selbst anhand Anhang III des AI Act oder lassen Sie sich beraten.
Konkrete Pflichten für Anwenderunternehmen ab August 2026
Unabhängig von der Risikoklasse gilt für Betreiber grundsätzlich:
- KI-Kompetenz sicherstellen (Art. 4, bereits seit Februar 2025 in Kraft): Mitarbeitende, die mit KI-gestützter Software arbeiten, müssen ausreichend geschult sein, um Ergebnisse einordnen und kritisch hinterfragen zu können. Eine Dokumentation der Schulungsmaßnahmen wird empfohlen, um die Einhaltung im Zweifel nachweisen zu können.
- Transparenz bei bestimmten KI-Systemen (Art. 50, ab 2. August 2026): Werden Personen mit KI-Systemen interagieren (z. B. Chatbots) oder KI-generierte Inhalte ausgegeben, muss dies erkennbar gemacht werden — sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist.
- Nur bei Hochrisiko-Einstufung (Art. 26): Betreiber müssen das System gemäß Betriebsanleitung des Anbieters nutzen, menschliche Aufsicht durch kompetente Personen sicherstellen, die Systemnutzung überwachen und automatisch erzeugte Protokolle (Logs) angemessen aufbewahren.
Was das für den Einsatz von LirAI bedeutet
Für die reine Rechnungsdatenextraktion, wie sie in LirAI eingesetzt wird, stehen die AI-Literacy-Pflicht (Art. 4) und ggf. Transparenzpflichten (Art. 50) im Vordergrund — nicht die umfangreichen Hochrisiko-Auflagen aus Art. 26. LirAI hält Ihre Belege ohnehin im Mensch-in-the-Loop-Prinzip: KI-Vorschläge werden von Ihren Mitarbeitenden geprüft und freigegeben, bevor sie verbucht werden. Das erleichtert die Nachweisbarkeit menschlicher Kontrolle, unabhängig von der endgültigen Risikoeinstufung.
Fazit
Der AI Act betrifft ab 2. August 2026 nicht nur Softwarehersteller, sondern auch Unternehmen, die KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Für die meisten Anwender von Rechnungs- und Belegmanagement-Software steht die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) im Vordergrund — die weitreichenden Hochrisiko-Pflichten greifen nur bei entsprechender Einstufung des konkreten Einsatzfalls. Wer unsicher ist, sollte die eigene KI-Nutzung anhand Anhang III des AI Act einordnen und die Einordnung dokumentieren.
Quellen:
- Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — Volltext, EUR-Lex
- Art. 3 Nr. 4 AI Act — Definition „Betreiber“
- Art. 4 AI Act — KI-Kompetenz
- Art. 26 AI Act — Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
- Art. 50 AI Act — Transparenzpflichten
- Art. 113 AI Act — Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Anhang III AI Act — Liste der Hochrisiko-KI-Systeme