Abrechnungsbedingungen für mengenabhängige Tarife

1. Abrechnungsperiode

Die Abrechnungsperiode ist der Kalendermonat in der Zeitzone Europe/Berlin. Sie beginnt am ersten Tag des Kalendermonats um 00:00 Uhr Ortszeit und endet mit Beginn des ersten Tages des folgenden Kalendermonats um 00:00 Uhr Ortszeit; der Endzeitpunkt gehört nicht mehr zur abgelaufenen Abrechnungsperiode. Die jeweils geltende Sommer- oder Winterzeit wird berücksichtigt.

2. Zählereignis

Für die mengenabhängige Abrechnung zählt jeder im System registrierte Upload eines Dokuments. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Upload im System als erstellt gespeichert wird (documents.createdAt). Dieser Zeitpunkt ordnet den Upload genau einer Abrechnungsperiode zu.

Ob die anschließende Verarbeitung, insbesondere die automatische Extraktion, erfolgreich ist, hat keinen Einfluss auf die Zählung. Ein registrierter Upload bleibt daher auch dann abrechnungswirksam, wenn die Verarbeitung fehlschlägt oder kein verwertbares Ergebnis liefert.

3. Verbrauchsnachweis

Der Verbrauchsnachweis weist für jede Abrechnungsperiode die Anzahl der nach Abschnitt 2 gezählten Uploads aus. Er benennt die Abrechnungsperiode mit ihrem Beginn und ihrem exklusiven Ende in Europe/Berlin. Grundlage ist die Anzahl der Dokumentdatensätze, derendocuments.createdAt-Zeitpunkt innerhalb dieser Abrechnungsperiode liegt.

Der Verbrauchsnachweis bildet damit registrierte Uploads ab und ist kein Nachweis erfolgreicher Verarbeitungsergebnisse.